Antragsverfahren

Die zum Transport eingesetzten Fahrzeuge werden in Dänemark, Deutschland, Finnland, Norwegen und Schweden in LKW, Lastzüge und Sattelzüge unterteilt. Des Weiteren erfolgt eine Einteilung nach der Achsanzahl und den Achsabständen. Dabei werden für die einzelnen Fahrzeugarten unterschiedliche Gewichts- und Dimensionsgrenzen gesetzt. Die Beschränkungen gelten für die Länge, die Breite, die Höhe, die Achslasten und das Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Im Gegensatz zu den anderen Ländern ist in Schweden die Transportdurchführung ab einer bestimmten Höhe ohne Sondergenehmigung nicht grundsätzlich untersagt. Hier geht das Risiko auf den Fahrer über, d. h. er muss sich von der Durchführbarkeit des Transportes überzeugen und haftet für transportbedingte Schäden.

Die Einschränkungen der Fahrzeugmaße und Gewichte ähneln sich innerhalb der VIKING-Region. Nur bei den Gesamtgewichten und den Fahrzeuglängen gibt es zwischen Schweden und Finnland auf der einen Seite sowie Dänemark, Deutschland und Norwegen auf der anderen Seite erhebliche Unterschiede. Erklärt werden kann das durch den Einsatz des sogenannten modularen Konzeptes in Schweden und Finnland. Dabei werden Elemente von Lastzügen und Sattelzügen zu einem Straßenzug zusammengesetzt. Diese Kombinationen dürfen in den anderen drei Ländern nicht ohne Sondergenehmigung eingesetzt werden. Nur durch ihre Verwendung werden die maximalen Grenzen in Finnland und Schweden voll ausgenutzt.

In allen Ländern der VIKING-Region können mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung Transporte durchgeführt werden, die eine der nationalen Grenzen überschreitet. In allen fünf Ländern ist die dafür zuständige Stelle eine öffentliche Institution.

Für den Transport von Gütern haben Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland ihr Strassennetz klassifiziert und somit die zulässigen Maße und Gewichte den örtlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Ein Genehmigungsverfahren dauert für gewöhnlich bis zu einer Woche, wobei Deutschland eine Ausnahme bildet, die Regeldauer hier beträgt mindestens eine bis maximal drei Wochen. In Dänemark und Norwegen ist das Verfahren gebührenfrei, in Schweden hat der Antragsteller mit Gebühren von maximal 104 Euro zu rechnen, in Finnland in Abhängigkeit von der Route und dem Gewicht mit 360 Euro und in Deutschland mit bis zu 767 Euro.