Einschränkungen der Achslasten

Einzelachse 10 Tonnen
Antriebsachse 11,5 Tonnen
Doppelachse von Anhängern und Sattelanhängern
  • 11 Tonnen bei einem Achsabstand von weniger als 1,0 Meter
  • 16 Tonnen bei einem Achsabstand von 1,0 Meter bis weniger als 1,3 Meter
  • 18 Tonnen bei einem Achsabstand von 1,3 Meter bis weniger als 1,8 Meter
  • 20 Tonnen bei einem Achsabstand von 1,8 Meter und mehr
Doppelachse von Anhängern und Kraftfahrzeugen
  • 11,5 Tonnen bei einem Achsabstand von weniger als 1,0 Meter
  • 16 Tonnen bei einem Achsabstand von 1,0 Meter bis weniger als 1,3 Meter
  • 18 Tonnen bei einem Achsabstand von 1,3 Meter bis weniger als 1,8 Meter oder
  • 19 Tonnen bei einem Achsabstand von 1,3 Meter bis weniger als 1,8 Meter, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder mit einer auf Gemeinschaftsebene als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist oder wenn jede Antriebsachse mit Doppelbereifung ausgerüstet ist und die maximale Achslast von 9,5 Tonnen je Achse nicht überschritten wird
Dreifachachse
  • 21 Tonnen bei einem Achsabstand von 1,3 Metern und weniger
  • 24 Tonnen bei einem Achsabstand von über 1,3 Meter bis zu 1,4 Meter